Gewässer zweiter Ordnung
Das Staatsministerium erlässt die Verzeichnisse über die Gewässer zweiter Ordnung und die Wildbäche durch Allgemeinverfügung. (BayWG Art. 3 Abs. 1 Satz 1)
Stadt Burgkunstadt
In dem Verzeichnis über Gewässer zweiter Ordnung sind keine Gewässer im Stadtgebiet Burgkunstadt aufgeführt<ref>Quelle: Herr E./IB Miller in der Stadtratssitzung am 05.04.2016 TOP 02</ref>
Normen
- BayWG Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 Einteilung der oberirdischen Gewässer
- BayWG Art. 3 Gewässerverzeichnisse
- BayWG Art. 5 Eigentum an den Gewässern erster oder zweiter Ordnung (Zu § 4 Abs. 5 WHG)
- Verzeichnis der Gewässer zweiter Ordnung (vgl. Anlage 1 der Bekanntmachung)
Publikationen
Siehe auch
Fußnoten
<references/>