Oberirdisches Gewässer
Version vom 31. August 2020, 17:34 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Oberirdische Gewässer sind nach WHG § 3 Abs. 1 Nr. 1 das ständig oder zeitweilig in Betten fließende oder stehende oder aus Quellen wild abfließende Wasser.