Landschaftsprogramm
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Das Landschaftsprogramm stellt die im Interesse des gesamten Landes erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gutachtlich dar. Seine Verbindlichkeit gegenüber Behörden erhält das Landschaftsprogramm durch die Integration in das Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP).<ref>Quelle: https://www.lfu.bayern.de/natur/landschaftsplanung/planungsebenen/index.htm - abgerufen am 23.07.2020 um 15:32 Uhr</ref>
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Fußnoten
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