Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
Fördervoraussetzung Bürgerbeteiligung
Nach Artikel 8 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2012 ist Fördervoraussetzung "ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstelltes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Das Entwicklungskonzept ist in ein gegebenenfalls bereits vorhandenes gesamtstädtisches Konzept einzubetten bzw. davon abzuleiten, die Aktualität des Entwicklungskonzepts ist sicherzustellen."<ref>Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2012 (pdf/67-KB)</ref>
ISEK Burgkunstadt
Der Stadtrat hat am 03.04.2012 die Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) beschlossen<ref>Quelle: Burgkunstadt aktuell Juni 2013 Seite 1</ref>. Inhalt dieses Konzeptes ist es, Lösungsvorschläge für bestehende städtebauliche Missstände (z.B. Leerstände, Bevölkerungsrückgang) zu entwickeln und diese mit einem attraktiven Gesamtbild zur weiteren Entwicklung Burgkunstadts zu verbinden<ref>Quelle: Burgkunstadt aktuell Juni 2013 Seite 1</ref>. Der Stadtrat stellte dafür einen Betrag von 50.000,- € im Haushalt bereit. Der Fördersatz beträgt 60 Prozent<ref>Quelle: Burgkunstadt aktuell Juni 2013 Seite 1</ref>. Im März 2015 wurde der verlinkte Text des ISEK veröffentlicht.
Stadtrat
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Normen
Verwaltungsvorschriften
Publikationen
Fachbücher
- Markus Birzer, So geht Bürgerbeteiligung - eine Handreichung für die kommunale Praxis, Bonn, Friedrich-Ebert-Stiftung 2015 - ISBN 9783958611061, Seite 82 ff. Best Practice Beispiel Buchholz
Links
- Informationen auf der Homepage der Stadt Burgkunstadt zur Städtebauförderung
- Städtebauliche Entwicklungskonzepte und integrierte Handlungsansätze
- Merkblatt zu den Programmen der Städtebauförderung 2012 (pdf/1460-KB)
- Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2012 in Kraft getreten Datum: 19. April 2012
- Bund unterzeichnet Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2012
Siehe auch
Fußnoten
<references />