Blockwahl

Aus Kommunalwiki
Version vom 26. April 2020, 14:36 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „==Rechtsprechung== * {{BayObLG 3Z BR 340/00}}: Eine Mitgliederversammlung kann ein Vereinsorgan nur dann durch eine Blockwahl bestellen, wenn dies in der S…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Rechtsprechung

Fußnoten

<references/>