Sitzungszwang
Version vom 31. März 2020, 16:41 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Nach GO Art. 47 Abs. 1 beschließt der Gemeinderat in Sitzungen. Nach § 20 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt ist eine Beschlussfassung durch mündliche Befragung außerhalb der Sitzungen oder im Umlaufverfahren ausgeschlossen.
Normen
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Zweiter Teil Verfassung und Verwaltung der Gemeinde
2. Abschnitt Geschäftsgang