Greening Prämie
Mit der Beantragung der Basisprämie verpflichtet sich der Betriebsinhaber auch zur Einhaltung der dem Klima- und Umweltschutz förderlichen Landbewirtschaftungsmethoden (Greening) auf allen seinen beihilfefähigen Flächen im gesamten Kalenderjahr 2019. Die in diesem Zusammenhang einzuhaltenden Bedingungen umfassen die Anbaudiversifizierung (Fruchtartenvielfalt) und die Bereitstellung Ökologischer Vorrangflächen (ÖVF) auf Ackerland sowie den Dauergrünlanderhalt. Von den Greeningauflagen sind Betriebe, die die Direktzahlungen im Rahmen der Kleinerzeugerregelung beantragen, sowie Betriebe des ökologischen Landbaus befreit. Die Greeningprämie beträgt auch im Jahr 2019 ca. 85 € je Hektar.<ref>Quelle: https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/000958/index.php - abgerufen am 07.08.2019 um 13:47 Uhr</ref>
Publikationen
Fachbücher
- Oliver Decken / Rita A. Herrmann (Hrsg.), Kommunale Klimapolitik - Klimaschutz und Anpassungs-Strategien, 1. Auflage 2018, Verein zur Förderung kommunalpolitischer Arbeit - Alternative Kommunalpolitik (AKP) e.V., ISBN 9783980364195, S. 92
Siehe auch
Fußnoten
<references/>