Gewässer erster Ordnung

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Gewässer erster Ordnung sind die Bundeswasserstraßen und die in dem Verzeichnis (Anlage 1) Bayerisches Wassergesetz (BayWG) aufgeführten Gewässer. Der Main ist nach BayWG Art. 2 BayWG Anlage 1 Nr. 26 vom Zusammenfluss des Roten Mains und des Weißen Mains bis zurt Landesgrenze zu Hessen ein Gewässer erster Ordnung.

Normen

Siehe auch