Abwasser
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Abwasser ist nach WHG § 54 Abs. 1 Satz 1
1. das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie
2. das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser).
Institutionen
Normen
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Publikationen
- Alternative Kommunalpolitik: Schwerpunkt Wasser und Abwasser, Ausgabe 3/2017, acht Beiträge, 17 Seiten
- Planerin 6/2016: Abwasser. Über die Verknüpfung von Stadtentwicklung und Wasserinfrastruktur, Dezember 2016