Gewässer zweiter Ordnung
Version vom 5. August 2019, 14:15 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Das Staatsministerium erlässt die Verzeichnisse über die Gewässer zweiter Ordnung und die Wildbäche durch Allgemeinverfügung. (BayWG Art. 3 Abs. 1 Satz 1)
Stadt Burgkunstadt
In dem Verzeichnis über Gewässer zweiter Ordnung sidn keine Gewässer im Stadtgebiet Burgkunstadt aufgeführt<ref>Quelle: Herr E./IB Miller in der Stadtratssitzung am 05.04.2016 TOP 02</ref>
Normen
- BayWG Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 Einteilung der oberirdischen Gewässer
- BayWG Art. 3 Gewässerverzeichnisse
Publikationen
Siehe auch
Fußnoten
<references/>