Geschäftsordnung des Gemeinderats
Version vom 19. März 2013, 20:03 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge)
Ladung zu Mitgliederversammlung und Vorstandssitzungen
- Elektronisch = E-Mail
(besser in die Geschäftsfordnung)§ 11 Förderung von Familien und Kindern
Auf Antrag eines Mitglieds ist bei Vereinsveranstaltungen für eine Kinderbetreuung zu sorgen. Der Antrag muss mindestens eine Woche vor der Veranstaltung beim Vorstand eingehen. Der Vorstand kann als Alternative einer Kinderbetreuung vor Ort im Einvernehmen mit dem Antragsteller beschließen, dass der Verein die Kosten einer vom Antragsteller organisierten Kinderbetreuung zu Hause (z.B. Babysitter) übernimmt oder sich an diesen beteiligt. Die Kosten der Kinderbetreuung pro Kind müssen im Verhältnis zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Vereins stehen und dürfen 50 € pro Kind und Tag nicht übersteigen.