Angebotsfrist (Offenes Verfahren)
Version vom 15. Juli 2019, 21:13 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt nach VgV § 15 Abs. 2 beim offenen Verfahren mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
Normen
- VgV § 15 Abs. 2, 4