Angebotsfrist (Offenes Verfahren)

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Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt nach VgV § 15 Abs. 2 beim offenen Verfahren mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.

Normen

Siehe auch