Offenes Verfahren
Version vom 15. Juli 2019, 21:12 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge) (→Angebotsfrist)
Das offene Verfahren ist nach GWB § 119 Abs. 3 ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert.
Ablauf
Auftragsbekanntmachung (VgV § 37) mit Bereitstellung der Vergabeunterlagen (VgV § 41 Abs. 1)
Verfahrensbrief
Auftragnehmerbogen
Angebotsfrist
{:Angebotsfrist (Offenes Verfahren)}}
Normen
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- GWB § 119 Abs. 3
Vergabeverordnung (VgV)
- VgV § 37 Auftragsbekanntmachung; Beschafferprofil
- VgV § 41 Abs. 1 Bereitstellung der Vergabeunterlagen