Offenes Verfahren
Das offene Verfahren ist nach GWB § 119 Abs. 3 ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert.
Ablauf
Auftragsbekanntmachung (VgV § 37) mit Bereitstellung der Vergabeunterlagen (VgV § 41 Abs. 1)
Verfahrensbrief
Auftragnehmerbogen
Normen
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- GWB § 119 Abs. 3
Vergabeverordnung (VgV)
- VgV § 37 Auftragsbekanntmachung; Beschafferprofil
- VgV § 41 Abs. 1 Bereitstellung der Vergabeunterlagen