Auftragsbekanntmachung im Oberschwellenbereich
Version vom 15. Juli 2019, 20:59 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge) (→Veröffentlichungsplattformen)
Der öffentliche Auftraggeber teilt seine Absicht, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben oder eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, in einer Auftragsbekanntmachung mit (VgV § 37 Abs. 1 Satz 1).
Veröffentlichungsplattformen
Unterschwellenbereich
Vergabeplattform der Bayerischen Staatsbauverwaltung oder Deutsche eVergabe Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
Normen
Vergabeverordnung (VgV)
- VgV § 37 Auftragsbekanntmachung; Beschafferprofil
Publikationen
Fachbücher
- Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 237