Anstalt des öffentlichen Rechts
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Kommunalunternehmen
Das in Art. 86 Nr. 2, 89 Abs. 1 Satz 1 GO geregelte Kommunalunternehmen ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts.
Das in Art. 86 Nr. 2, 89 Abs. 1 Satz 1 GO geregelte Kommunalunternehmen ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts.