Haushalt 2017
Stadtrat
Stadtratssitzungen
Tagesordnungspunkte
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Normen
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- GO Art. 65 Abs. 2: Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt
- § 21 GO-BKU Öffentliche Sitzungen
- § 36 GO-BKU Anwendbare Bestimmungen