Grundsatzprogramm des Bürgerverein Burgkunstadt e.V.

Aus Kommunalwiki
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Schritt für Schritt in eine gute Zukunft.

Hierbei handelt es sich um die Diskussionsgrundlage für einen Entwurf, der noch von der Mitgliederversammlung beschlossen werden muss.

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Transparenz

Die Grundlage aller kommunalen Entscheidungsprozesse sind objektiv richtige und umfassende Informationen. Dazu müssen bestimmte Informationen seitens der Stadt aktiv zur Verfügung gestellt werden, weitergehende Informationen müssen für Bürger und Stadträte auf der Grundlage eines subjektiv-öffentlichen Rechts zugänglich und transparent sein. Frühzeitige und umfassende Informationen sind nach unserer Überzeugung die grundlegende Bedingung für erfolgreiche Bürgerbeteiligung, eine effektive Stadtratsarbeit und wachsendes Vertrauen in die Kommunalpolitik.

Bürgerinformationssatzung

Mit einer Bürgerinformationssatzung wird ein Rechtsanspruch auf Zugang zu öffentlichen Informationen geschaffen. Akteneinsicht ist ein Bürgerrecht. Der Bürger, der sich für öffentliche Angelegenheiten interessiert, ist kein Bittsteller, sondern muss sich als Teil der Zivilgesellschaft auf Augenhöhe mit der Stadtpolitik fühlen dürfen.

Stärkung der Lokalpresse

Eine effektive Kontrolle der Kommunalpolitik durch einen aufgeklärten Lokaljournalismus halten wir für eine notwendige Bedingung zur nachhaltigen Pflege demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen.

Kommunale Informationssysteme

Über kommunale Informationssysteme wie z.B. ein Kommunalwiki sollen kommunalpolitische Informationen von öffentlicher Bedeutung für die Burgkunstadter Bürger schnell und unkompliziert zugänglich sein.

Bürgerbeteiligung

Bürgerhaushalt

Die Stadtverwaltung hat sich um Haushaltstransparenz zu bemühen. Bürger sollen zumindest über Teile des Haushalts mitberaten dürfen.

Zukunftswerkstatt<ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Zukunftswerkstatt</ref>

Mit einer Zukunftswerkstatt Burgkunstadt soll ein weiteres kommunales Planungswerkzeug geschaffen werden. Bürger, die die von Planung betroffen sind, sollen vom Objekt zum Subjekt der Planung werden und sich Handlungsräume erschließen<ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Zukunftswerkstatt</ref>.

Bürgeranträge und Bürgerbegehren

Bürgerenträge und Bürgerbegehren sehen wir als geeignete Mittel an, auch Minderheiten eine Mitwirkungs- und -gestaltungsmöglichkeit in der Kommunalpolitik zu geben.

Regelmäßige Informationsveranstaltungen

Bei Themen die eine Gruppe von Bürgern (z.B. Ortsteile) betreffen werden zu Beginn, während und am Ende des Entscheidungsprozesses die Bürger direkt vor-Ort informiert und mit ihnen gesprochen, so dass sie ihre Meinungen und Ideen einbringen können. Während des Entscheidungsprozesses können interessierte Bürger Aufgaben übernehmen und so ein Ergebnis, das im Sinne aller betroffenen Bürger ist, mitgestalten. Nach der getroffenen Entscheidung werden die Bürger zeitnah und vor Ort über die Beweg- und Hintergründe informiert.

Verantwortung für die nächste Generation

Finanzen

Unsere Stadt ist der nächsten Generation in einer finanziellen Verfassung zu übergeben, die mindestens so große Handlungsspielräume eröffnet wie sie vorhergehende Generationen hatten. Es ist eine Verschuldensgrenze einzuführen, die den Interessen kommender Generationen gerecht wird.

Klimaschutz

Für das Ziel der CO2-Neutralität unserer Stadt sind Strategien zu entwickeln, zu bewerten und umzusetzen. Klimaschutz und Klmafolgenschutz muss in alle kommunalen Projekte und Entscheidungen als wesentlicher Bestandteil der Kommunalpolitik einfließen.

Bildung

Die Stadt hat im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten dafür Sorge zu tragen, dass aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse der Lern- und Bildungsforschung lokal vermittelt und umgesetzt werden. Vernetzungsmöglichkeiten und eLearning-Potenziale sind in einem fortlaufenden Prozess zu evaluieren und zu nutzen.

Stadtentwicklung<ref>siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Stadtentwicklung#Instrumente_der_Stadtentwicklung</ref>

Identität

Gemeinsam mit den Bürgern ist eine lokale und regionale Identität zu entwickeln, die den Menschen gerecht wird und ihnen Selbstvertrauen und emotionale Stabilität ermöglicht.

Einem "Verfassungspatriotismus" stehen wir aufgeschlossen gegenüber. Es ist fortlaufend zu prüfen, wie die Grundwerte unserer Verfassung auf die lokalen Verhältnisse "heruntergebrochen" werden können und wie wir ihre Bedeutung vor Ort stärken können. Die Bürger sind zu ermutigen, von ihren Grundrechten, z.B. Meinungsfreiheit, informationelle Selbstbestimmung, Versammlungsfreiheit etc., Gebrauch zu machen.

Stadtentwicklungsplan

Im Rahmen eines Stadtentwicklungsplans sind Bestand und Fortentwicklung der Bauleitplanung zu prüfen. Darüberhinaus sind aber auch immaterielle Werte und Konzepte wie Kultur- und Bildungsförderung in den Stadtentwicklungsplan aufzunehmen. Es sind jährliche Soll-/Ist-Vergleiche öffentlich zugänglich zu dokumentieren. Dabei spielt die Förderung der Kooperation zwischen Stadtgebiet und Ortsteilen eine herausragende Rolle.

Stadtentwicklungsprogramm

Aus dem Stadtentwicklungsplan sind Stadtentwicklungsprojekte für einen mittelfristigen Zeitraum abzuleiten. Diese sind in einem Stadtentwicklungsprogramm zusammenzufassen.

Gemeinwohl

Die Gemeinwohlorientierung der Stadtpolitik ist auf der Grundlage der Anerkennung der Individualität jeder Person in allen kommunalpolitischen Entscheidungen zu berücksichtigen und zu dokumentieren.

Gemeinsinn

Die Stadt hat wissenschaftliche Erkenntnisse zur Förderung des Gemeinsinns fortlaufend zu berücksichtigen und umzusetzen. Fortschritte sind zu evaluieren.

Gemeingüter

Vor Ort sind Freiräume für Selbstorganisation zu schaffen, Verantwortung zu teilen und Institutionen nachhaltig und erfolgreich zu organisieren. Dazu sollen die Möglichkeiten und Grenzen kooperativer Organisationsmodelle (sog. "Commons") zur nachhaltigen Nutzung gemeinsamer Ressourcen in einem fortlaufenden Prozess überprüft, und Institutionen bei Bedarf reformiert oder neu geschaffen werden.

Gemeinschaft

Die örtliche Gemeinschaft ist zu erhalten, zu fördern und nachhaltig zu entwickeln. Sie nimmt nach dem Leitbild des Art. 28 GG ihr Schicksal selbst in die Hand und gestaltet es in eigener Verantwortung solidarisch (Bundesverfassungsgericht).

Fußnoten

<references />