Örtliche Straßenverkehrsbehörde

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Die Gemeinden sind nach ZustGVerk Art. 2 Satz 1 Nr. 1örtliche Straßenverkehrsbehörden im Sinn der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Ferienreiseverordnung sowie des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind.

Normen

Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk)

Siehe auch