Liegenschaftsausschuss

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Nach § 7 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt wird in der Stadt Burgkunstadt ein Liegenschaftsausschuss mit nachstehendem Aufgabenbereich gebildet:

a) Vorbereitung der die städtischen Liegenschaften betreffenden Angelegenheiten

b) Bestandsaufnahme und Überprüfung eventueller Veräußerungen

c) Wahrnehmung der Aufgaben eines Bauherrenausschusses bei kommunalen Baumaßnahmen

Siehe auch