Ermächtigungsgrundlage
Version vom 7. Juni 2016, 11:12 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ ==Rechtsprechung== * {{BVerfG 2 BvF 1/71}} = BVerfGE 34, 9 - Besoldungsvereinheitlichung: Von einer Ermächtigung kann erst Gebrauch gemacht werd…“)
Rechtsprechung
- BVerfG, Urteil vom 26.07.1972 - 2 BvF 1/71 = BVerfGE 34, 9 - Besoldungsvereinheitlichung: Von einer Ermächtigung kann erst Gebrauch gemacht werden, wenn sie vorliegt. Die ermächtigende Norm muß also in Kraft gesetzt sein, bevor die darauf gestützte Norm erlassen werden kann.<ref>Seite 21 Abs. 72</ref>