Versorgung der Bevölkerung

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Normen

BV Art. 83 Abs. 1

Nach BV Art. 83 Abs. 1 fallen in den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden (BV Art. 11 Abs. 2) insbesonders ... die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Licht, Gas und elektrischer Kraft;

Siehe auch