Pflichtausschuss
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Pflichtausschüsse sind solche Ausschüsse, deren Bildung gesetzlich vorgeschirben ist, z.B.
- Werkausschuss, Art. 88 Abs. 2, Abs. 4 GO, für Eigenbetriebe
- Ferienausschuss bei Ferienzeit, Art. 32 Abs. 4 Satz 2 GO
- Rechnungsprüfungsausschuss, Art. 103 Abs. 2 GO
- Jugendhilfeausschuss, Art. 17 Abs. 1 AGSGB