Wahltag
Version vom 26. Mai 2016, 11:40 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge)
Wahlen finden an einem Sonntag statt. (GLKrWG Art. 9 Abs. 1)
Die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen finden jeweils an einem Sonntag im Monat März statt. Die Staatsregierung setzt spätestens sechs Monate vor dem Wahltag den Tag für die Wahlen fest. (GLKrWG Art. 9 Abs. 2)