Ausrücken

Aus Kommunalwiki
Version vom 25. Mai 2016, 06:55 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ausrücken "ist das Verlassen des Feuerwehrgerätehauses durch die Einsatzkräfte in ihren Fahrzeugen zum Zweck des abwehrenden Brandschutzes und/oder des technischen Hilfsdienstes."<ref>Wilfried Schober, Kostenersatz nach Feuerwehreinsätzen in Bayern: Ein Leitfaden für die Praxis, Verlag C.H. Beck, 2. Aufl. 27. Mai 2008, ISBN 9783406577253 Rdnr. 74</ref>

Normen

Rechtsprechung

Siehe auch

Fußnoten

<references />