Latente Gefahr
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- BayVGH, Beschluss vom 12.01.2016 - 4 ZB 15.2030 = NVwZ-RR 2016, 302: Ein "Einsatz" der Feuerwehr liegt auch dann vor, wenn die vorsorgliche Anwesenheit von Einsatzkräften erforderlich erscheint, weil eine objektiv gefahrenträchtige Situation noch nicht endgültig bereinigt ist.<ref>amtlicher Leitsatz</ref> Schlagworte: Feuerwehreinsatzkosten, Explosionsgefahr, Gasleitungsschaden, Ausrücken, latente Gefahr