Einfacher Bebauungsplan
Werden die Mindestensfestsetzungen des BauGB § 30 Abs. 1 über
- die Art und
- das Maß der baulichen Nutzung,
- die überbaubaren Grundstücksflächen und
- die örtlichen Verkehrsflächen
nicht in den Bebauungsplan übernommen, spricht man von einem einfachen Bebauungsplan. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich dann für fehlende Festsetzungen nach BauGB § 34 oder BauGB § 35. (BauGB § 30 Abs. 3)
Normen
- BauGB § 30 Abs. 3