Einfacher Bebauungsplan

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Werden die Mindestensfestsetzungen des BauGB § 30 Abs. 1 über

  • die Art und
  • das Maß der baulichen Nutzung,
  • die überbaubaren Grundstücksflächen und
  • die örtlichen Verkehrsflächen

nicht in den Bebauungsplan übernommen, spricht man von einem einfachen Bebauungsplan. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich dann für fehlende Festsetzungen nach BauGB § 34 oder BauGB § 35. (BauGB § 30 Abs. 3)

Normen

Siehe auch