Gemeinderatsmitglied
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Die Gemeinderatsmitglieder werden nach GO Art. 31 Abs. 2 Satz 1 in ehrenamtlicher Eigenschaft gewählt.
Stadt Burgkunstadt
Ihre Zahl, einschließlich weiterer Bürgermeister, beträgt in Gemeinden mit mehr als 5000 bis zu 10000 Einwohnern 20<ref>Die Stadt Burgkunstadt hatte zum 31.12.2012 6524 Einwohner - Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Burgkunstadt</ref>. (GO Art. 31 Abs. 2 Satz 2).
Siehe auch
Fußnoten
<references/>