Verordnungen
Version vom 17. Juni 2013, 13:42 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Durch Gemeinden erlassene Verordnungen sind nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig ([http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psm…“)
Durch Gemeinden erlassene Verordnungen sind nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig (Art. 23 Satz 2 GO). In solchen Verordnungen soll ihre besondere Rechtsgrundlage angegeben werden. (Art. 23 Satz 3 GO)