BVerfGE 84, 188

Aus Kommunalwiki
Version vom 3. April 2016, 22:18 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „* {{BVerfG 1 BvR 1383/90}} = BVerfGE 84, 188: Es verstößt gegen Art. 103 I GG, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
  • BVerfG, Beschluss vom 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90 = BVerfGE 84, 188: Es verstößt gegen Art. 103 I GG, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozeßverlauf nicht zu rechnen brauchte.<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>

Fußnoten

<references/>