Ausländerwahlrecht

Aus Kommunalwiki
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Die Einführung eines Kommunalwahlrechts für (Nicht-EU-)Ausländer würde nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsreichts gegen Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 2 GG versoßen.

Siehe auch