Gemeindeangehörige
Version vom 16. Juni 2013, 07:02 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge)
Gemeindeangehörige sind nach Art. 15 Abs. 1 Satz 1 GO alle Gemeindeeinwohner.
Gemeindeangehörige sind nach Art. 15 Abs. 1 Satz 1 GO alle Gemeindeeinwohner.