Rechtsverordnung

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Gesetze im materiellen Sinne

Abgrenzung zu Gesetzen im formellen Sinne

Förmliche Gesetze sind nur solche

"Rechtsnormen, die im vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren beschlossen worden sind. Eine Verordnung ist auch dann kein förmliches Gesetz im Sinn des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn sie auf Grund einer in einem förmlichen Gesetz enthaltenen Ermächtigung erlassen worden ist"<ref>BVerfG, Urteil vom 03.07.1962 - 2 BvR 15/62 Abs. 55</ref>

Fußnoten

<references/>