Mutterschutz

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Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. (GG Art. 6 Abs. 4)

Normen

Rechtsprechung

  • BVerfG, Beschluss vom 28.03.2006 - 1 BvL 10/01: "Es ist mit Art. 6 Abs. 4 GG unvereinbar, wenn Zeiten, in denen Frauen wegen der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote ihre versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrechen, bei der Berechnung der Anwartschaftszeit in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung nicht berücksichtigt werden."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>

Fußnoten

<references/>