Ertragshoheit
Version vom 20. November 2015, 08:31 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „==Normen== * {{GG 106}} Abs. 1 (ausschließliche Ertragshoheit des Bundes), Abs. 2 (ausschließliche Ertragshoheit der Länder), Abs. 6 Satz 1 (ausschließ…“)
Normen
- GG Art. 106 Abs. 1 (ausschließliche Ertragshoheit des Bundes), Abs. 2 (ausschließliche Ertragshoheit der Länder), Abs. 6 Satz 1 (ausschließliche Ertragshoheit der Gemeinden)