Korruptionsprävention

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Die Korruptionsrichtlinien des Freistaats Bayern gelten nicht für Kommunen. Ggf. sollte der Stadtrat eine örtliche Korruptionsrichtlinie erarbeiten , die sich an die Bayerische Korruptionsrichtlinie anlehnt.

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  • Workshop beim 5. Prüferkongress am 23.06.2015 in Weimar - Korruptionsprävention in Kommunen – Antikorruptionsbeauftragter, Schwachstellenanalysen Referenten: Dr. Peter Glinder, Leiter der Zentralen Antikorruptionsstelle und Leiter einer Prüfungsabteilung des Rechnungsprüfungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart, Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg; Dipl.-Soz. (univ.) Daniel Balzer, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Institut für Korruptionsprävention (IfKp) an der Hochschule Hof.

Muster

Dienstanweisungen

Verpflichtung

Siehe auch

Fußnoten

<references />