Erbrecht

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"Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt." (GG Art. 14 Abs. 1)

Funktionen des GG Art. 14

Institutsgarantie

Abwehrrecht

Schutzrecht

Normen

Rechtsprechung

Siehe auch