Schenkung
Version vom 19. Juli 2015, 16:25 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die Verschenkung und die unentgeltliche Überlassung von Gemeindevermögen sind nach {{GO 75}} Abs. 3 Satz 1 unzulässig (Art. 12 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung)…“)
Die Verschenkung und die unentgeltliche Überlassung von Gemeindevermögen sind nach GO Art. 75 Abs. 3 Satz 1 unzulässig (Art. 12 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung).