Zweckverband Sparkasse Coburg - Lichtenfels

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Mitglieder

Mitglieder des Zweckverbands sind die Städte Coburg, Lichtenfels, Neustadt bei Coburg, Burgkunstadt, Bad Rodach und Bad Staffelstein sowie die Landkreise Lichtenfels und Coburg. (§ 1 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes Sparkasse Coburg - Lichtenfels)

Verbandsorgane

Organe des Zweckverbands sind

  • die Verbandsversammlung (§§ 4 bis 8 der Satzung des Zweckverbandes Sparkasse Coburg - Lichtenfels) und
  • der Verbandsvorsitzende (§ 9 der Satzung des Zweckverbandes Sparkasse Coburg - Lichtenfels).

Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung besteht nach § 4 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes Sparkasse Coburg - Lichtenfels einschließlich des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter aus insgesamt 22 Verbandsräten.

Es entsenden

  • die Stadt Coburg sechs Verbandsräte
  • der Landkreis Lichtenfels fünf Verbandsräte
  • der Landkreis Coburg drei Verbandsräte
  • die Stadt Lichtenfels drei Verbandsräte
  • die Stadt Neustadt bei Coburg zwei Verbandsräte
  • die Stadt Burgkunstadt einen Verbandsrat
  • die Stadt Bad Rodach einen Verbandsrat und
  • die Stadt Bad Staffelstein einen Verbandsrat

Kommunale Trägerkörperschaft

Der Zweckverband Sparkasse Coburg - Lichtenfels ist die kommunale Trägerkörperschaft (SpkG Art. 4) der Sparkasse Coburg - Lichtenfels (§ 2 Abs. 2 der Satzung der Sparkasse Coburg - Lichtenfels).

Normen

Siehe auch