Zweckverband Sparkasse Coburg - Lichtenfels
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Mitglieder
Mitglieder des Zweckverbands sind die Städte Coburg, Lichtenfels, Neustadt bei Coburg, Burgkunstadt, Bad Rodach und Bad Staffelstein sowie die Landkreise Lichtenfels und Coburg. (§ 1 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes Sparkasse Coburg - Lichtenfels)
Verbandsorgane
Organe des Zweckverbands sind
- die Verbandsversammlung (§§ 4 bis 8 der Satzung des Zweckverbandes Sparkasse Coburg - Lichtenfels) und
- der Verbandsvorsitzende (§ 9 der Satzung des Zweckverbandes Sparkasse Coburg - Lichtenfels).
Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung besteht nach § 4 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes Sparkasse Coburg - Lichtenfels einschließlich des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter aus insgesamt 22 Verbandsräten.
Es entsenden
- die Stadt Coburg sechs Verbandsräte
- der Landkreis Lichtenfels fünf Verbandsräte
- der Landkreis Coburg drei Verbandsräte
- die Stadt Lichtenfels drei Verbandsräte
- die Stadt Neustadt bei Coburg zwei Verbandsräte
- die Stadt Burgkunstadt einen Verbandsrat
- die Stadt Bad Rodach einen Verbandsrat und
- die Stadt Bad Staffelstein einen Verbandsrat
Kommunale Trägerkörperschaft
Der Zweckverband Sparkasse Coburg - Lichtenfels ist die kommunale Trägerkörperschaft (SpkG Art. 4) der Sparkasse Coburg - Lichtenfels (§ 2 Abs. 2 der Satzung der Sparkasse Coburg - Lichtenfels).