Bedarfsplanung (Kinderbetreuung)
"Die Belegung der bestehenden Kindertageseinrichtungen vor Ort gibt ein Abbild der lokalen Bedürfnisse. Belegte Plätze können grundsätzlich gleichgesetzt werden mit den Bedürfnissen der Eltern. Sind Plätze frei, ist davon auszugehen, dass das Bedürfnis nach dieser Angebotsform der Zahl der belegten Plätze entspricht. Wichtig hierbei ist allerdings, dass man beim Bedarf auch die von den Kindern einer Gemeinde auswärts belegten Plätze hinzuzählt."<ref>Quelle: Praxisleitfaden für die kommunale Bedarfsplanung Seite 4</ref>
Stadt Burgkunstadt
Die Bedarfsermittlung für die Stadt Burgkunstadt richtet sich als nach folgender Formel:
Bedarf = (angemeldete Kinder in den Kindertageseinrichtungen in Burgkunstadt) - (minus) (Kinder die nicht aus Bku stammen) + (plus) (Kinder die aus Bku stammen und außwärts untergebracht sind)
Beispiel
"Gemeinde G hat einen Kindergarten, in dem 35 Plätze von Kindern aus der eigenen Gemeinde und 5 Plätze von Kindern anderer Gemeinden belegt sind. 10 Plätze sind frei. Zudem gehen 8 Kinder aus G in Kindergärten anderer Gemeinden. Hier sind die Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder von G nach Kindergartenplätzen mit 43 Plätzen zu bewerten (35 + 8)."<ref>Quelle: Praxisleitfaden für die kommunale Bedarfsplanung Seite 4</ref>
Normen
Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz -
Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz - BayKiBiG
- Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz - BayKiBiG 4 Abs. 3 Subsidiaritätsgrundsatz
- BayKiBiG Art. 5
- BayKiBiG Art. 7
Publikationen
Links
Siehe auch
Fußnoten
<references />