Stadtratssitzung-2015-06-09
Sitzung des Bauausschusses
Dienstag, 09. Juni 2015, 19:00 Uhr
Öffentliche Tagesordnung
01 Bauvoranfrage auf Bau eines Lagerplatzes für Hackschnitzel und Holz auf einer Teilfläche des Grundstückes Flst.Nr. 171 der Gemarkung Neuses a.M. (2015-0035)
- Mit einer Gegenstimme beschlossen
02 Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer Beton-Stützmauer auf dem Grundstück Flst.Nr. 1447/3 der Gemarkung Burgkunstadt (Lerchenbühl 1) (2015-0034)
- Einstimmig beschlossen
3 Bauantrag auf Anbau einer Terrassenüberdachung mit Verglasung auf dem Grundstück Flst.Nr. 168/35 der Gemarkung Weidnitz (Großer Flügel 5) (2015-0033)
- Einstimmig beschlossen
04 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.05.2015
- Einstimmig beschlossen
Stadtrasssitzung
Dienstag, 09.06.2015, 19:15 Uhr
Tagesordnung
Hinweis von ChF: TOP 8 ist gemäß § 52, Abs. 2 BayGO nicht in die öffentliche Tagesordnung aufzunehmen, da berechtigte Interessen Einzelner berührt werden.
TMü: Möchte den Punkt splitten in: Auftragsvergabe im öffentlichen Teil und Diskussion über persönliche Interessen im nichtöffentlichen Teil
WS: Wenn wir diskutiert haben, ist evtl. eine Auftragsvergabe nicht mehr erforderlich
MH: Die Bürgermeisterin kann morgen per Internet die Öffentlichkeit herstellen und über die Auftragsvergabe informieren.
Zustimmung von ChF zu diesem Vorschlag
00 Anträge zur Tagesordnung
04 Ausgestaltung des Pausenhofes der Grundschule Burgkunstadt
HE: Es sollen Spielgeräte aufgestellt werden, gemäß Sitzungsvorlage. Kosten sind über Spenden abgedeckt. Es entstehen keine Kosten für die Stadt. Die Geräte dienen der Evaluation und den Schulzielen. Die eingegangenen Spendengelder sollen zeitnah verwendet werden. Die Spielgeräte können jederzeit wieder an einem anderen Ort aufgebaut werden.
AH: Wir haben in der letzten Sitzung beschlossen, alle weiteren Baumaßnahmen für Schulen und Kinderbetreuung zu stoppen, bis ein Konzept erstellt ist.
IK: Es soll nur der Pausenhof aufgewertet werden und nicht das Gebäude
TM: Im Konzept des Bürgervereins ist ein Neubau der Grundschule möglich
CF: Ein Neubau würde 2-3 Jahre brauchen. In dieser Zeit können die Kinder die Spielgeräte nutzen.
WS: Wir haben in der letzten Sitzung dem Antrag des Bürgervereins zugestimmt, alle weiteren Schulprojekte zu stoppen. Wir sollten zu unserem Wort stehen und die nächste Sitzung abwarten. Am 16.06.15 ist findet das Treffen des Bildungsausschusses statt.
Beschluss
angenommen (11/4)
01 Bekanntgaben
02 Einführung der offenen Ganztagsschule an der Grundschule in Burgkunstadt
- Rektorin M-L: Vorstellung der Möglichkeiten zur Einführung der offenen Ganztagsschule
Folgende Angebote finden am Nachmittag statt:
- Mittagsverpflegung - Die Kosten des Mittagessens sind von den Eltern zu tragen. - Pädagogische Hausaufgabenbetreuung - Bildungs- und Betreuungsangebote
Die Betreuung wird von einem Kooperationspartner der Jugendhilfe übernommen.
Es gibt 2 Möglichkeiten:
Einführung einer Offene Ganztagsschule (OGTS) mit Betreuung an 4 Werktagen bis 16.00 Uhr ohne Ferienbetreuung für Eltern kostenfrei oder Offene Ganztagsschule - Kombi (OGTS - Kombi) mit Betreuung an 5 Werktagen bis 18:00 Uhr + Ferienbetreuung, Kosten für das zusätzliche Betreuungsangebot werden vom Kooperationspartner festgelegt.
Eine Gruppenstärke von mindestens 14 Kindern ist erforderlich.
HE: Am 21.04.2015 haben wir von der Regierung von Oberfranken und dem Schulamt die Mitteilung erhalten, dass die Möglichkeit zur Teilnahme am Pilotprojekt besteht. Anmeldeschluss war der 28.04.2015. Nach Rücksprache mit der Stadt hat ML die Meldung vor dem 28.04.15 abgegeben.
TM: Welche Vorteile haben wir durch die Teilnahme am Pilotprojekt?
ML: Pilotprojekte sind immer gut ausgestattet, man kommt in den Genuss vieler Vorteile. Es gibt ein großes Entgegenkommen in den Bereichen Fortbildung und Aufklärung. Es ist festgeschrieben wie hoch die Förderung durch die Stadt erfolgen muss. Bisher gab es OGTS erst ab Klasse 5. Seit März 2015 besteht diese Möglichkeit auch für Grundschulen. Wir sind die einzige Schule im Landkreis, die in das Pilotprojet aufgenommen wird.
AH: Wie wird mit Gastschulverhältnissen umgegangen?
ML: Handhabung wie bisher - es gibt keine Aufweichung von Gastschulverhältnissen.
HE: Wir haben alle zusammen gearbeitet mit der Regierung und dem Landratsamt.
ML: Die Schulleitung beauftragt in Absprache mit der Stadt den Kooperationspartner
HE: Wir sind davon ausgegangen, dass die hortpädagogische Betreuung an den kath. Kindergarten geht. Wir wollen ihm nicht das Wasser abgraben.
AH: Das betrifft unser Gesamtkonzept für Bildung.
HE: Heute ist nur der Grundsatzbeschluss zu fassen. Der Kooperationspartner wird heute nicht beschlossen.
ML: In Kürze werden die Eltern in einem Elternabend informiert und es erfolgt eine Bedarfsermittlung. Wenn die Ganztagsschule im gleichen Haus ist, erleichtert dies die Zusammenarbeit.
Beschluss
- angenommen (einstimmig)
03 Schulkindbetreuung im OG des Altbaues der Mittelschule
Sachverhalt
HE: Herr Seck teilte mit, dass 40 Anmeldungen für den Hort und 10 Anmeldungen für die Krippe vorliegen. Die Kosten für den Umbau der Mittelschule belaufen sich auf ca.: Knaben WC 3.500 €, Brandschutz, Herrichten der Gruppenräume im Obergeschoss (Wände, Fußboden), Umgestaltung des Lehrerzimmers als Verpflegungsraum 28.500 €. Insgesamt ca. 35.000 €
WS: Erfolgt der Krippenbau?
HE: Dieser ist heute nicht im Beschluss
AH: Ich möchte eine Kostenbegrenzung mit aufnehmen.
HE: Das ist bei Arbeiten im Bestand nicht möglich.
Beschluss
- angenommen (einstimmig)
05 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO
- Der Stadtrat beschäftigte sich mit Personalangelegenheiten.