Ausrücken
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Ausrücken "ist das Verlassen des Feuerwehrgerätehauses durch die Einsatzkräfte in ihren Fahrzeugen zum Zweck des abwehrenden Brandschutzes und/oder des technischen Hilfsdienstes."<ref>Wilfried Schober, Kostenersatz nach Feuerwehreinsätzen in Bayern: Ein Leitfaden für die Praxis, Verlag C.H. Beck, 2. Aufl. 27. Mai 2008, ISBN 9783406577253 Rdnr. 74</ref>
Normen
- BayFwG Art. 28 i.V.m. BayFwG Art. 4 Abs.1 und 2
Siehe auch
Fußnoten
<references />