Version vom 20. Mai 2015, 09:21 Uhr von Kommunalwiki(Diskussion | Beiträge)(Die Seite wurde neu angelegt: „[http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__63.html BBG § 63 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit]“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)