Ausbildungsstätte

Aus Kommunalwiki
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Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. (GG Art. 12 Abs. 1)

Normen

Rechtsprechung

Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

Siehe auch