Stadtratssitzung-2015-04-14

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TAGESORDNUNG

zur: Sitzung des Stadtrates

am: Dienstag, 14. April 2015 um 19:30 Uhr

im: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentlich

Anträge zur Tagesordnung

Der Bürgerverein stellt folgende Anträge zur Tagesordnung:

(1) Dringlichkeitsantrag zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

(2) Anträge auf Verlegung von Tagesordnungspunkten aus der nicht-öffentlichen in die öffentliche Sitzung

a. top 15

b. top 16

Dringlichkeitsantrag des Bürgervereins zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, die gesplittete Abwassergebühr rückwirkend zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum Beschlussdatum (14.4.2015) einzuführen und beauftragt die Verwaltung die hierfür erforderlichen Maßnahmen umzusetzen.

Begründung

Die nachfolgende Textpassage wurde vor der Stadtratssitzung vorbereitet und nicht wörtlich verlesen, sondern lediglich in ihren Grundzügen in freier Rede mitgeteilt. Es kann daher sein, dass in der Stadtratssitzung nicht alle hier wiedergegebenen Inhalte zum Vortrag kamen. Es gilt das gesprochene Wort.

Entgegen unserer Erwartung wurde seitens der Stadtverwaltung die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr nicht auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung genommen. Eine Beschlussfassung über die gesplittete Abwassergebühr ist jedoch Voraussetzung für weitere Entscheidungen, die in diesem Gremium anstehen. Die Diskussion um die Dringlichkeit betrifft Aspekte, hinsichtlich derer sowohl nach der vorliegenden Tagesordnung als auch unter sonstigen Gesichtspunkten die Öffentlichkeit auszuschließen wäre. Diese Gesichtspunkte wurden im Groben vorab mitgeteilt.

Verfahren

Die Bürgermeisterin schließt die Öffentlichkeit aus.

Beschluss

Nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit trifft der Stadtrat folgende Beschlüsse:

  • Der Antrag des Bürgervereins wird wegen Dringlichkeit zur Tagesordnung zugelassen: Ja (13/8)
  • Der Stadtrat beschließt, die gesplittete Abwassergebühr rückwirkend zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum Beschlussdatum (14.4.2015) einzuführen und beauftragt die Verwaltung die hierfür erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. (Angenommen 13/8)

TOP 15

Zu (2) top 15 ist wie die anderen Auftragsvergaben auch öffentlich zu behandeln.

Angenommen

TOP 16

Top 16 ist ebenfalls öffentlich zu behandeln. Es sprechen weder Gründe des Wohls der Allgemeinheit noch persönliche Belange gegen eine öffentliche Behandlung.

Angenommen


00 Dringlichkeitsantrag zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Beschlossen (13/8)

01 Bekanntgaben

02 Breitbandausbau im Rahmen des neuen bayerischen Förderprogramms

Sachverhalt

  • Förderbescheid der Regierung von Oberfranken vom 22.10.2014: Fördersatz von 90%, max. 730.000,00 €
  • Fördermittel i.H.v. 247.154,00 € für 1. Erschließungsgebiet
  • bis 31.12.2018 Restbetrag von 482.846,00 €.
  • zweites Erschließungsgebiet steht an
  • "Gewerbegebiete Seewiese und In der Au + Anger + Bahnhofstraße" als nächstes Ausbaugebiet favorisiert
  • "Glasfaser Masterplan" für das Stadtgebiet Burgkunstadt sinnvoll

Vortrag

Herr R. von der Firma Reuther Net Consult stellt eine Möglichkeit zum weiteren Vorgehen beim Breitbandausbau vor:

1. Einstieg in das 2. Förderverfahren

2. Klärung der "Leistungen" die von der Firma eifel-net in den Ortsteilen erbracht werden

3. Einstieg in den Glasfaser - Masterplan

4. Inbetriebnahme des 1. Förderverfahrens ist für September 2015 vorgesehen

  • Ziel: Glasfaser in jedes Haus
  • Probleme mit bestehender Versorgung dokumentieren (Speedtest mit Datum/Uhrzeit/Screenshot)
  • bei interkommunaler Zusammenarbeit mit Mainleus + 50.000,- € Fördergeld
  • Eigentümer des neuen Netzes wird der Provider
  • bessere Lösung: Eigentum des Netzes in öffentlicher Hand (wie Straßen)
  • Was müsste passieren, damit die Stadt Eigentümerin des neuen, geförderten Netzes wird?
    • Zweckverband
    • Kommunalunternehmen
    • Stadtwerke?<ref>Idee Bürgerverein: Bürgergenossenschaft oder GmbH & Co KG entspr. Solarmodelle</ref>
  • Unbedingt bei allen Tiefbauarbeiten an Leerrohre denken
    • als Teilgewerk ausschreiben und nicht als Nachtrag!
    • Kostenersparnis ca. 50%

Diskussion

GK und AH: Alle Häuser im Stadtgebiet brauchen einen Anschluss an das Glasfasernetz

IK: Die Leistungen der Firma eifel-net lassen nach.

R: In die Markterkundung nehmen wir die Gebiete von eifel-net und alle Gebiete, die noch förderfähig sind mit hinein, das kostet nicht extra

R: Die Privatisierung des Telefonnetzes in 1997 war eine Fehlentscheidung. Mit dem Glasfasernetz sollte nicht wieder das Gleiche passieren.

GK: Die Kommunalisierung ist sehr wichtig

R: Wir besprechen das mit der Bürgermeisterin und der Verwaltung und machen entsprechende Vorschläge. Ich schlage z.B. die Gründung eines Zweckverbandes vor, um das Netz zu kommunalisieren, damit das Geld in der Region bleibt. Wenn Tiefbaumaßnahmen gemacht werden, muss Glasfaser mit in die Straße verlegt werden, wenn wir nichts versäumen wollen. Wer auf eigene Kosten bereits jetzt Glasfaser ins eigene Haus möchte, kann über die Stadtverwaltung zur Firma Reuther NC Kontakt aufnehmen, um dies zu ermöglichen.

MD: Ist die Beauftragung haushaltsrechtlich zulässig?

SD: Ja, die Maßnahme ist als Haushaltsausgaberest zulässig, es ist noch sehr viel Geld vom letzten Jahr übrig.

Beschluss

Beschlussvorschlag

Beschluss: Der Stadtrat beschließt, als zweites Erschließungsgebiet für den Breitbandausbau im Rahmen des neuen bayerischen Förderprogramms die "Gewerbegebiete Seewiese und In der Au, sowie den Bereich Anger und Bahnhofstraße" festzulegen.

Abgeänderter Beschluss

... Einstimmig

03 Wasserversorgung Stadt Burgkunstadt (2015/092)

Einführung von per Funk auslesbaren Wasserzählern

Die Funktion der Wasserzähler wurde von Herrn P., Firma Sensus vorgestellt.

05 Sicherstellungsauftrag und Bedarfsplanung der Stadt Burgkunstadt nach dem Bayerischen Kinderbildungs-und -betreuungsgesetz

Es wurde bekannt gegeben, dass die Stadt alle Fraktionsvorsitzenden und die Träger der beteiligten Einrichtungen zu einer Besprechung am 20.04.15 eingeladen hat.

06 Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern von 2017 bis 2019

Die Lieferverträge für den kommunalen Verbrauchsstrom laufen in 2016 aus. Die neue Beschaffung soll über die Firma ... gemeinsam für viele Kommunen ausgeschrieben werden. Die Gebote zur Bündelausschreibung erfolgen über eine Internetauktion. Dadurch werden günstigere Preise erziehlt, wodurch die Ausschreibungskosten wieder eingespart werden. Es ist zu entscheiden, ob Normalstrom oder 100 % Ökostrom ausgeschrieben werden soll.

HE: Empfielt die Ausschreibung in einzelnen Losen, getrennt nach Verbrauchsarten. Auch dadurch werden günstigere Preise erzielt.

TM: Plädiert für 100 % Ökostrom, die Stadt hat Vorbildcharakter.

Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bündelausschreibung durchzuführen.

Einstimmig beschlossen

2. Die Aufgabe der Ausschreibung soll durch den Bayrischen Gemeindetag erfolgen.

Einstimmig beschlossen

3. Normalstrom soll ausgeschrieben werden.

Mit 4 Gegenstimmen beschlossen


07 Namensänderung der Grundschule Burgkunstadt-Mainroth

Die Grundschlule Burgkunstadt-Mainroth soll im Zuge der Sprengeländerung in "Friedrich-Baur-Grundschule Burgkunstadt" umbenannt werden.

Einstimmig beschlossen

08 Ergänzung der Kreuzungsvereinbarung Staatsstraße 2191 (Linksabbieger)

Im Rahmen des Neubaus der Brücke nach Altenkunstadt soll die Einmündung Bahnhofsstraße barrierefrei angebunden werden. In der Planung wurden Kosten in Höhe von 142.402 € angesetzt. Dies lehnte die Regierung ab, weil die Kosten zu hoch sind. Es wurde eine neue Planung vorgelegt, Kosten 20.000 €.

WS: Kommt sich verschaukelt vor, wie leichtfertig manche Planer mit unseren Steuergeldern umgehen.

TM: Die Differenz ist gravierend. Seinerzeit wurde uns die Planung als alternativlos vorgestellt. Jetzt gibt es plötzlich eine kostengünstige Alternative.

AK: Ist es richtig, dass von den 20.000 € 80 % gefördert werden, weitere 10 % Altenkunstadt zahlt und wir die restlichen 10 % also 1000 €?

SD: Ja

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die barrierefreie Anbindung der Einmündung Bahnhofstraße unter der Maßgabe, dass Altenkunstadt die Hälfte der Kosten trägt.

Einstimmig beschlossen

09 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Jahr 2015

HE: Stellt den Haushalt vor.

Die Mindestvoraussetzungen für den Haushalt sind gegeben: Die Mindestzuführung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt. Die ordentliche dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit ist nicht gegeben. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte vorgeschlagen, alle Positionen im Verwaltungshaushalt auf Einsparpotiential zu überprüfen. Gemeinsam soll dieser Vorschlag für den Haushalt 2016 umgesetzt werden.

MH: Hat im Vorfeld beantragt, zu prüfen, ob zur Kosteneinsparung ein gemeinsamer Server mit Altenkunstadt angeschafft werden kann. Es gibt Fördermittel, wenn dies in kommunaler Zusammenarbeit erfolgt.

HE: Wir sind dabei, dies mit Altenkunstadt zu klären

Beschluss:

Beschlossen mit 4 Gegenstimmen (MD; TM, VF, AH)

10 Beschlussfassung über den Finanzplan 2014 - 2018

TM: ???

SH: Diese Kritik müssen wir uns nicht gefallen lassen.

TM: Ich bemängele das grundsätzliche Verfahren. Es gehört öffentlich informiert, dass Dinge nicht ausgeschrieben werden. Der Finanzplan ist ein sinnvolles Instrument, aber er muss auch sinnvoll gefüllt werden.

HE: Über den Finanzplan muss gesondert abgestimmt werden.

Mit 4 Gegenstimmen beschlossen

04 Neubau der GVS Burgkunstadt-Hainweiher;

Der Auftrag zum Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Burgkunstadt - Hainweiher wurde an die Firma Strabag AG, Kasendorf vergeben.

Mit einer Gegenstimme beschlossen

15 Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr: Auftragsvergabe für den Aufbau eines digitalen Flächenkatasters

Auftragsvergabe an die Firma IB Miller

HE: Es liegt nur ein Vergleichsangebot vor, dieses ist teurer

Beschluss:

Mit 4 Gegenstimmen beschlossen

16 Breitbandausbau im Rahmen des neuen bayerischen Förderprogramms

Auftragsvergabe an die Firma Reuther Net Consult

Einstimmig beschlossen

11 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

Es wurden Grundstücks- Finanz- und Personalangelegenheiten besprochen

12 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.03.2015

Einstimmig beschlossen

13 Anfragen

IK: Mir liegt ein offizielles Schreiben vor, danach soll die Firma Otto die Partnerschaft mit BFS im Jahr 2016 beenden. Das bedeutet den Verlust von weiteren 60 Arbeitsplätzen. Ist dies bei der Stadt bekannt?

HE und CH: Nein

MH: Wir sollten den Bebauungsplan für Garagendächer ändern. Es ist noch Asbestbelag vorgeschrieben.

CF: Ja