Stadtratssitzung-2015-04-14

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TAGESORDNUNG

zur: Sitzung des Stadtrates

am: Dienstag, 14. April 2015 um 19:30 Uhr

im: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentlich

Anträge zur Tagesordnung

Der Bürgerverein stellt folgende Anträge zur Tagesordnung:

(1) Dringlichkeitsantrag zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

(2) Anträge auf Verlegung von Tagesordnungspunkten aus der nicht-öffentlichen in die öffentliche Sitzung

a. top 15

b. top 16

Dringlichkeitsantrag des Bürgervereins zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, die gesplittete Abwassergebühr rückwirkend zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum Beschlussdatum (14.4.2015) einzuführen und beauftragt die Verwaltung die hierfür erforderlichen Maßnahmen umzusetzen.

Begründung

Die nachfolgende Textpassage wurde vor der Stadtratssitzung vorbereitet und nicht wörtlich verlesen, sondern lediglich in ihren Grundzügen in freier Rede mitgeteilt. Es kann daher sein, dass in der Stadtratssitzung nicht alle hier wiedergegebenen Inhalte zum Vortrag kamen. Es gilt das gesprochene Wort.

Entgegen unserer Erwartung wurde seitens der Stadtverwaltung die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr nicht auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung genommen. Eine Beschlussfassung über die gesplittete Abwassergebühr ist jedoch Voraussetzung für weitere Entscheidungen, die in diesem Gremium anstehen. Die Diskussion um die Dringlichkeit betrifft Aspekte, hinsichtlich derer sowohl nach der vorliegenden Tagesordnung als auch unter sonstigen Gesichtspunkten die Öffentlichkeit auszuschließen wäre. Diese Gesichtspunkte wurden im Groben vorab mitgeteilt.

Verfahren

Die Bürgermeisterin schließt die Öffentlichkeit aus.

Bechluss

Nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit trifft der Stadtrat folgende Beschlüsse:

  • Der Antrag wird wegen Dringlichkeit zur Tagesordnung zugelassen: Ja (13/8)
  • Der Stadtrat beschließt, die gesplittete Abwassergebühr rückwirkend zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum Beschlussdatum (14.4.2015) einzuführen und beauftragt die Verwaltung die hierfür erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. (Angenommen 13/8)

TOP 15

Zu (2) top 15 ist wie die anderen Auftragsvergaben auch öffentlich zu behandeln.

Angenommen

TOP 16

Top 16 ist ebenfalls öffentlich zu behandeln. Es sprechen weder Gründe des Wohls der Allgemeinheit noch persönliche Belange gegen eine öffentliche Behandlung.

Angenommen


01 Bekanntgaben

02 Breitbandausbau im Rahmen des neuen bayerischen Förderprogramms

Weiteres Vorgehen

03 Wasserversorgung Stadt Burgkunstadt

Einführung von per Funk auslesbaren Wasserzählern

04 Neubau der GVS Burgkunstadt-Hainweiher;

Auftragsvergabe

05 Sicherstellungsauftrag und Bedarfsplanung der Stadt Burgkunstadt nach dem Bayerischen Kinderbildungs-und -betreuungsgesetz

06 Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern von 2017 bis 2019

07 Namensänderung der Grundschule Burgkunstadt-Mainroth

08 Ergänzung der Kreuzungsvereinbarung Staatsstraße 2191 (Linksabbieger)

09 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Jahr 2015

10 Beschlussfassung über den Finanzplan 2014 - 2018

11 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

12 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.03.2015

15 Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr: Auftragsvergabe für den Aufbau eines digitalen Flächenkatasters

16 Breitbandausbau im Rahmen des neuen bayerischen Förderprogramms

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