Stadtratssitzung-2015-03-10

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Bauausschuss

Gremium: Bauausschuss

Sitzungstag: Dienstag, 10. März 2015

Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

01 Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit drei Einzelfertiggaragen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1448/6 der Gemarkung Burgkunstadt (Reuthgasse 10) (2015-0009)

  • Einstimmig beschlossen


02 Bauantrag auf Nutzungsänderung des Anwesens Schönberg 9 zu einer Jugendhilfeeinrichtung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1875/6 der Gemarkung Burgkunstadt (2015-0010)<ref>Siehe hierzu den Beitrag im Obermain Tagblatt Online vom 03.03.2015 Heim für 17 jugendliche Flüchtlinge: "Landkreis plant Jugendhilfeeinrichtung im ehemaligen Gasthaus „Schönberg“ in Burgkunstadt"</ref>

  • Es wurden erhebliche Bedenken von Anwohnern an die Bürgermeisterin herangetragen - nicht gegen die jugendlichen Flüchtlinge, sondern bezüglich Einschränkung der Wohnqualität durch Ruhestörung etc. Diese wurden an das Landratsamt weitergeleitet. In der nächsten Woche erfolgt ein Pressegespräch und auch mit den Betroffenen im Rathaus, in dem bestehende Bedenken ausgeräumt werden sollen.
  • Einstimmig beschlossen

03 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.02.2015

  • Einstimmig beschlossen

Stadtrat

Gremium: Stadtrat

Sitzungstag: Dienstag, 10. März 2015

Sitzungsbeginn: 19:15 Uhr

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

MH: Beantragt Top 06 in die nichtöffentliche Sitzung zu verschieben, da Namen und Beträge der Anbieter genannt werden. ChrF: Von der rechtlichen Seite dürfen die Zahlen und Fakten in der öffentlichen Sitzung genannt werden. Nur Kalkulationsdetails, Aussagen über Zuverlässigkeit und Bonität der Anbieter etc. dürfen nicht in der öffentlichen Sitzung besprochen werden. MH: Dann sollen 2 Absätze aus der Beschlussvorlage nicht öffentlich genannt werden. ChrF: Will mit den Angebotzahlen beginnen.

  • Allgemeine Zustimmung - MH verzichtet auf eine Abstimmung

01 Bekanntgaben

  • Einladung: Am 17.03.15, 19:30 Uhr findet im Jugendheim St. Heinrich, Mainroth eine Informationsveranstaltung über den baulichen Zustand des alten Brauhauses in Mainroth statt.
    • Als Vertreter der Denkmalpflege nimmt Herr Dr K. teil.
  • Im Amtsblatt der Regierung von Oberfranken erfolgte eine Veröffentlichung, dass für die Grundschule Burgkunstadt-Mainroth ab 01.08.2015 eine Sprengeländerung erfolgt. Der Schulort Mainroth der Grundschule Burgkunstadt wurde nicht mehr festgeschrieben.

02 Freiwillige Feuerwehr Weidnitz<ref>Siehe hierzu den Beitrag im Obermain Tagblatt Online vom 02.02.2015: Frauenpower bei der Feuerwehr: Marion Berthold löst als Kommandantin Franz Vlastnik ab – Aufschwung durch „Wichtelwehr“</ref>

Sachverhalt

Bestätigung der Feuerwehrkommandantin Marion Kestel und des Stellvertreters Tobias Bär

Diskussion

Keine

Beschluss

Der Stadtrat bestätigt die Wahl von Frau Marion Berthold und Herrn Tobias Bär zur Kommandantin und deren Stellvertreter der FFW Weidnitz, unter der Bedingung, dass beide die notwendigen Fachlehrgänge innerhalb von zwölf Monaten mit Erfolg besuchen.

  • Einstimmig beschlossen (19/0)

03 1. Änderung des Flächennutzungsplanes; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss

Sachverhalt

Während der Auslegung erfolgten von Bürgerinnen und Bürgern keine Einwendungen. Die Träger öffentlicher Belange haben keine Einwendungen vorgebracht bzw. keine Stellungnahmen abgegeben.

Diskussion
Beschlüsse
  • Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass während der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern bei der Stadtverwaltung vorgebracht wurden
  • Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege keine Einwendungen gegen die Planung vorgebracht hat.
  • Es wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen, dass die o.g. Träger öffentlicher Belange keine Einwendungen gegen die Planung vorgebracht haben.<ref>Landratsamt Lichtenfels, Wasserwirtschaftsamt Kronach, staatliches Bauamt Bamberg, Bereich Straßenbau</ref>
  • Es wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen, dass die o.g. Träger öffentlicher Belange nicht geantwortet haben.<ref>Regierung von Oberfranken, Bayernwerk AG, bayerischer Bauernverband, Bund Naturschutz</ref>
  • Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 04.11.2014 wird zusammen mit der Begründung in der Fassung vom 12.01.2015 festgestellt. Die Beschlüsse sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mitzuteilen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung beim Landratsamt Lichtenfels zu beantragen.
  • Einstimmig beschlossen

04 Jahresabrechnung 2014 der Gebühren für die Abwasserbeseitigung

Sachverhalt

Behandlung von zwei eingelegten Rechtsmitteln und weitere Vorgehensweise bzgl. der Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr

In seiner Sitzung vom 04.11.2014 beschloss der Stadtrat entgegen dem Vorschlag der Verwaltung die gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr nicht einzuführen. Es wurden ein Einspruch und eine Klage gegen Abwasserbescheide von 2014 eingelegt. Es bleibt der Verwaltung nichts weiter übrig, als die beiden Bescheide zurückzunehmen , die gesplittete Abwassergebühr für 2014 zu berechnen und neue Bescheide zu erstellen.

Es liegen Angebote des Ingenieurbüro Miller vor: In Höhe von 46.235 € zum Aufbau eines digitalen Flächenkatasters In Höhe von 46.720 € zur Ermittlung der Grundstücksabflusswerte

Der Stadtrat soll entscheiden:

- Soll der Rechtsweg für die Rechtsmittel beschritten werden

- Soll eine Befliegung zur Ermittlung der versiegelten Flächen durchgeführt werden

Es liegt eine Anfrage von MH vor, ob die gesplittete Abwassergebühr Auswirkungen auf das Kanalnetz hat. Herr Endres vom Ingenieurbüro Miller bestätigt, dass keine Auswirkungen auf das Kanalnetz erfolgen.

Die Befliegung soll ca. 9.500 € je Gemeinde kosten, wenn 5 Gemeinden sich beteiligen.

Diskussion

ThM: Möchte Alternativangebote für das Erstellen des digitalen Flächenkatasters und der Abflussbeiwerteberechnung

GK: Die gesplittete Abwassergebühr ist sozial ungerecht. Es wird alles teurer. Die Geodaten liegen allenthalben vor, Befliegung ist nicht notwendig

SD: Daten vom Vermessungsamt haben nicht die notwendigen hochauflösenden Bilder.

MD: Zur Bemerkung von Herrn Kollegen Knorr, die gesplittete Abwassergebühr sei "asozial" möchte ich folgende Stellungnahme abgeben: die gesplittete Abwassergebühr führt zu mehr sozialer Gerechtigkeit. Wir haben keine großen Möglichkeiten aufgrund unserer Haushaltssituation für umfangreiche soziale Maßnahmen. Dies ist die einzige soziale Maßnahme, die uns letztlich aufgrund rechtlicher Vorgaben ermöglicht wird. Nach den uns von der Stadt zur Verfügung gestellten Daten wird sich für eine Familie mit einem Einfamilienhaus (statistische Daten ca. 150 m³ Wasserverbrauch und ca. 120 m² versiegelte Grundstücksfläche) eine Gebührenverringerung um etwa 30 € ergeben. Für die Masse der Burgkunstadter Bürger wird die Umstellung daher mehr oder weniger neutral verlaufen. Die gesplittete Abwassergebühr ist jedoch deshalb sozial, weil sie sozial schwächere Familien überdurchschnittlich begünstigt. Betroffen sind dabei solche Familien, die etwa in Sozialwohnungen oder in mehrstöckigen Mietshäusern von Wohnungsbaugenossenschaften wohnen. Auf diese Familien kommen anteilig weniger versiegelte Flächen zu. Nach unseren Berechnungen wird eine vierköpfige Familie in einer Sozialwohnung um etwa 75 € im Jahr entlastet. Dies mag sicher nicht die Welt sein. Aber für jemanden, der jeden Cent umdrehen muss, ist es vielleicht doch eine Botschaft, dass wir als Stadtrat auch an unsere sozial schwächeren Familien denken. 75 € betragen übrigens die Kosten eines zehnwöchigen Schwimmkurses bei der Wasserwacht Altenkunstadt.

ThM: Herr Endres hat gesagt, dass Daten vorliegen

WSi: Die Daten liegen nur von Teilgebieten vor.

GK: Die gesplittete Abwassergebühr ist sehr ungerecht, denn in der Altstadt ist keine Versickerung möglich, im Gegensatz zu den Ortsteilen und die zusätzlichen Verwaltungskosten verteuern alles.

Beschlüsse
  • TM: Der Bürgerverein beantragt getrennte Abstimmung der Beschlüsse.
  • CF: Dies ist sowieso vorgesehen.
1. Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den Rechtsweg bezüglich der beiden eingelegten Rechtsmittel nicht zu beschreiten und die betreffenden Bescheide zurückzunehmen. Die Rücknahme der Abrechnungsbescheide 2014 hat zur Folge, dass die betreffenden gebührenpflichtigen eine neue Jahresabrechnung 2014 auf Basis der gesplitteten Abwassergebühr erhalten müssen.

  • Mit 6 Gegenstimmen beschlossen
  • AH: Möchte die Befliegungsbilder von 2012 verwenden
  • SD: Alles was ab 2012 gebaut wurde, ist dann nicht vorhanden
  • ChF: Wir brauchen aktuelle Daten
  • HPM: Was ist wenn andere Kommunen nicht zustimmen?
  • ChF: Wir sind die letzte Kommune, alle anderen haben bereits zugestimmt.
Beschluss zur Beauftragung der Befliegung

Der Stadtrat beschließt, eine erneute Befliegung des Gemeindegebietes im Frühjahr 2015 zum Preis von 9300 € brutto zu beauftragen, um für die Flächenermittlung auf aktuelle Ortho-Fotos zurückgreifen zu können.

  • Mit 6 Gegenstimmen beschlossen
3. Beschluss
  • auf Antrag des Bürgervereins:
  • Die Verwaltung wird beauftragt, Vergleichsangebote für die Erstellung des digitalen Flächenkatasters und der Abflussbeiwerte einzuholen
  • Mit 4 Gegenstimmen beschlossen

05 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)

Auszahlung eines Qualitätsbonus plus

Der Ministerrat hat beschlossen, die gesetzlichen Leistungen die Erhöhung des Zuschuss zu den Elternbeiträgen in Kindereinrichtungen zunächst zurückzustellen und die vorgesehenen Mittel statt dessen für Qualitätsverbesserungen einzusetzen. Diese Mittel werden als "Qualitätsbonus plus" i.H.v. derzeit 53,69 € auf den geltenden Basiswert zugezahlt. Voraussetzung für diese zusätzliche Leistung ist, dass die Gemeinden den kommunalen Förderanteil gleichfalls i.H.d. staatlichen Qualitätsbonus plus gewähren und dass die zusätzlichen Mittel zur Qualitätsverbesserung eingesetzt werden. Eine Definition für die Qualitätsverbesserung liegt nicht vor. Für die Stadt Burgkunstadt bedeutet die Gewährung dieses Qualitätsbonus plus für das Jahr 2015 zusätzliche Aufwendungen i.H.v. 26.000 €. Die Auszahlung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde.

TM: beantragt den Beschluss zu ergänzen, dass die durch den Qualitätsbonus bereitgestellten Mittel für Personalaufwände zu verwenden sind. Ziel ist es den Betreuungsschlüssel zu verbessern. Lt. Stadtverwaltung ist dieser Zusatz aber nicht möglich.

MD: Beantragt den Betrag vorher in den Haushalt einzustellen und nach Genehmigung des Haushalts den Betrag zu zahlen.

Antrag mit 11 Gegenstimmen abgelehnt.

  • Beschluss: Der Stadtrat beschließt, ab 2015 den kommunalen Förderanteil in Höhe des Qualitätsbonus i.H.v. derzeit 53,69 € zu gewähren.
  • Mit 1 Gegenstimme beschlossen.

MD: Hinweis an Bürgermeisterin ....

06 Vergabe Kanalsanierung Kirchlein/Reuth

Sachverhalt

Das wirtschaftlichste Angebot kam von der Firma Galabau Rieger aus Mainroth in Höhe von 34.631,98 € incl. MWSt. Es ist gedeckt über den Haushaltsausgaberest aus 2014 i.H.v. 35.000 €

Diskussion
  • AH: Haushaltsübertrag in 2015 belief sich nur auf ca. 24.000 €
  • SD: Ich habe übersehen dass auf diese Haushaltsstelle bereits gebucht wurde. Es handelt sich hier um eine unabdingbare Maßnahme. Die Schäden werden größer, wenn wir nicht handeln, es liegen Beschwerden der Anwohner vor, dass Kanaldeckel klappern. Wir sind der Meinung, dass Art. 69 AO die Differenz deckt.
Beschluss

Vergabe an die Firma Galabau Rieger.

07 Antrag der CSU Fraktion zum Thema Betreutes Wohnen

Sachverhalt

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung einen Träger für das Betreute Wohnen zu suchen.

Diskussion
Beschluss
  • Der Stadtrat nimmt vom Sachstand Kenntnis

08 Rechenschaftsbericht gemäß KommHV-Kameralistik § 81 Abs. 4 zur Jahresrechnung 2014

MD: Können die Zahlen auf der Homepage der Stadt veröffentlicht werden?

ChF: Allgemeine Zustimmung - ja.

(Siehe http://www.burgkunstadt.eu/eigene_dateien/aktuelles/2015/maerz/rechenschaftsbericht_2014.pdf)

09 Jahresrechnung 2013 - Vorstellung des Prüfberichts des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses

MD:

10 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

  • Der Stadtrat befasste sich mit finanziellen Angelegenheiten

11 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.02.2015

  • Einstimmig genehmigt

12 Anfragen

WSie: Gibt es Angebote zum Baugebiet Lerchenbühl III SD: Das Angebot von Bayerngrund liegt vor. Das Alternativangebot fehlt noch

MHo: Ortseinfahrt Burgkunstadt wird durch den neu zu erstellenden Parkplatz der Firma Baur aufgewertet. Schandfleck Bahnhof: Bitte an Bgm. ChF. bei der Deutschen Bahn Vorschläge zur Umgestaltung und Verschönerung des Bahnhofs einholen; in Abstimmung mit Altenkunstadt in kommunaler Zusammenarbeit; evtl. unter Einbeziehung des Obst- und Gartenbauvereins und eines Kunstprojekts mit Schülern. ChF: Nimmt Kontakt auf

IKo: Im Rahmen der Brückenbaumaßnahme über den Main sind Schäden an der Bahnhofsstraße entstanden. Werden diese auch beseitigt? SD: Herr P. hat dies bereits geklärt. Beseitigung erfolgt.

ThM: Sachstand Wettbüro? ChF: Nichts Neues

VF: Sachstand Skaterbahn? ChF: Noch nichts Neues

ThM: Lobt die neue Homepage der Stadt Er nahm im Auftrag der Stadt an 60 - Jahr - Feier DLRG teil. Er überreicht im Auftrag der DLRG Urkunde und Ehrennadel an Bürgermeisterin ChF.


Alle Angaben sinngemäß (keine wörtliche Wiedergabe)

Publikationen

Fußnoten

<references />