Dauernde Leistungsfähigkeit
Version vom 26. Dezember 2014, 17:06 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge)
Kameralistik
Hilfskriterium:
"Wenn der Schuldenstand die durchschnittlichen Einnahmen des Verwaltungshaushalts der letzten drei Jahre übersteigt bzw. die Zins- und Tilgungsleistungen der vorhandenen Schulden mehr als 6% der Einnahmen des Verwaltungshaushalts betragen, so muss man die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde in der Regel wohl als gefährdet ansehen." <ref>Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009 S. 69</ref>
Normen
- KommHV-Kameralistik § 4 Nr. 4
Publikationen
Siehe auch
Fußnoten
<references />