Genossenschaft
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Genossenschaften sind Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern <ref>GenG § 1 Abs. 1 Hs. 1</ref>. Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet den Gläubigern nur das Vermögen der Genossenschaft<ref>GenG § 2</ref>. Die Firma der Genossenschaft muss die Bezeichnung "eingetragene Genossenschaft" oder die Abkürzung "eG" enthalten<ref>GenG § 3 Satz 1</ref>. Die Zahl der Mitglieder muss mindestens drei betragen<ref>GenG § 4</ref>.
Arten<ref>Quelle: Wikipedia - abgerufen am 21.09.2014 um 10:38 Uhr</ref>
- Konsumgenossenschaft
- Baugenossenschaft
- Bankgenossenschaft
- Dienstleistungsgenossenschaft
- Absatzgenossenschaft
- Produktionsgenossenschaft
Normen
Publikationen
Fußnoten
<references />