Genossenschaft

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Genossenschaften sind Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern (GenG § 1 Abs. 1 Hs. 1). Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet den Gläubigern nur das Vermögen der Genossenschaft (GenG § 2). Die Firma der Genossenschaft muss die Bezeichnung "eingetragene Genossenschaft" oder die Abkürzung "eG" enthalten (GenG § 3 Satz 1).

Arten<ref>Quelle: Wikipedia - abgerufen am 21.09.2014 um 10:38 Uhr</ref>

  • Konsumgenossenschaft
  • Baugenossenschaft
  • Bankgenossenschaft
  • Dienstleistungsgenossenschaft
  • Absatzgenossenschaft
  • Produktionsgenossenschaft

Normen

Publikationen

Fußnoten

<references />